Wir prüfen Ihr Pickerl
Egal welches Fahrzeug Sie fahren, eines ist jedes Jahr notwendig: die Pickerl-Überprüfung nach § 57a. Sie ist eine vom gesetzlich vorgeschreibene Überprüfung und stellt die Verkehrs- und Betriebssicher der zugelassenen Fahrzeuge sicher. Es kann natürlich vorkommen, dass bei der Pickerl-Überprüfung Mängel festgestellt werden oder Reparaturen nochtwendig sind. In diesem Fall informieren Sie unsere Mitarbeiter und beprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Wer darf prüfen?
Nicht jede Werkstatt oder jeder KFZ-Techniker darf die Pickerl-Überprüfung durchführen. Dazu müssen gesetzlich vorgegebene strenge Voraussetzungen erfüllt werden. Werkstätten, die die Prüfung nach § 57a durchführen dürfen, unterliegen darum auch regelmäßigen behördlichen Revisionen. Zudem müssen auch die KFZ-Techniker entsprechend geschult sein. Das Autohaus Edelsbrunner erfüllt alle Voraussetzungen und Vorgaben und ist eine offizielle Prüfstelle.
Worauf achten wir bei der Pickerl-Überprüfung?
Bei der Prüfung kontrollieren wir die Bremsen, den Motor sowie Fahrgestell, Karosserie und Reifen. Wir checken die Sicherheitseinrichtungen sowie Beleuchtungs-, Warneinrichtungen und elektrischen Anlagen.
Hier finden Sie weitere Details von der WKO Sparte Fahrzeugtechnik rund um die 57a-Prüfung.